Inhalt » Archiv » Ausgabe 05/2006 » Vorläufige Umsetzung bei Straftat, OVG NRW, Beschluss vom 25. 8. 2005 – 1 A 4779/03.PVL –

Vorläufige Umsetzung bei Straftat, OVG NRW, Beschluss vom 25. 8. 2005 – 1 A 4779/03.PVL –

Zur Befugnis des Dienststellenleiters, einen Mitarbeiter, der wegen einer im Zusammenhang mit seiner Amtstätigkeit begangenen Straftat rechtskräftig verurteilt wurde, im Wege der vorläufigen Regelung gemäß § 66 Abs. 8 Satz 1 LPVG NRW umzusetzen.

§ 66 Abs. 8 Satz 1 LPVG.
§ 331 StGB.

OVG NRW, Beschluss vom 25. 8. 2005 – 1 A 4779/03.PVL –

Seiten 184 - 186

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.PersVdigital.de/PERSV.05.2006.184

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