Inhalt » Archiv » Ausgabe 04/2006 » Zum personalvertretungsrechtlichen Gewerkschaftsbegriff, OVG NRW, Beschluss vom 10. 11. 2005 – 1 A 1264/05.PVL –

Zum personalvertretungsrechtlichen Gewerkschaftsbegriff, OVG NRW, Beschluss vom 10. 11. 2005 – 1 A 1264/05.PVL –

1. Dem nordrhein-westfälischen Landespersonalvertretungsgesetz liegt ein einheitlicher – grundsätzlich arbeitsrechtlich ausgerichteter – Gewerkschaftsbegriff zugrunde.

2. Gewerkschaft i. S. d. nordrhein-westfälischen Landespersonalvertretungsgesetzes ist nur eine solche Vereinigung von Arbeitnehmern und/oder Beamten, die über eine namhafte Anhängerschaft sowie eine ihren personalvertretungsrechtlichen Aufgaben angemessene Organisation mit einem angemessenen Personalapparat sowie den erforderlichen Sachverstand und damit gleichzeitig über eine gewisse Durchsetzungskraft verfügt.

3. Mit Verfassungsrecht, insbesondere dem Grundsatz der formalen Wahlgleichheit, steht sowohl die Einschränkung in Einklang, dass nur Gewerkschaften und Berufsverbände i. S. d. § 125 LPVG NRW wahlvorschlagsberechtigt sind, als auch die Unterschriftsquoren in § 16 Abs. 5 und 6 LPVG NRW.

§§ 2, 16 Abs. 4–6, 22 Abs. 1, 125 LPVG NRW. Art. 9 Abs. 3, Art. 3 Abs. 1 GG.

OVG NRW, Beschluss vom 10. 11. 2005 – 1 A 1264/05.PVL –

Seiten 133 - 137

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.PersVdigital.de/PERSV.04.2006.133

Ihr Zugang zur "Die Personalvertretung"

  • Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.

Dieses Dokument kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 5,45 *) PDF | 5 Seiten

*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%
Anzeige
Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!

Ihre E-Mail-Adresse:
Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 01/2004

Jahrgang 2012

Jahrgang 2011

Jahrgang 2010

Jahrgang 2009

Jahrgang 2008

Jahrgang 2007

Jahrgang 2006

Jahrgang 2005

Jahrgang 2004