| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2025.12 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7857 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-11-20 |
Der Beitrag stellt die – maßgeblich verordnungsrechtlichen – Neuerungen im baden-württembergischen Recht betreffend das dienstliche Beurteilungswesen dar und bewertet die Änderungen. Ferner wird das Beurteilungswesen in grundsätzlicher Hinsicht kritisch betrachtet.
Der Beitrag setzt sich mit neuester höchstrichterlicher Rechtsprechung des für Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung (WDO) zuständigen 2. WD-Senats des BVerwG auseinander. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die sog. Regelmaßnahme („Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen“) des jeweiligen Dienstvergehens gerichtet, die teilweise neu bzw. erstmals bestimmt wird.
BVerwG, Beschl. v. 30.6.2025 – 2 B 40.24 –
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20.5.2025 – 1 B 234/25 –
OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 4.6.2025 – 4 S 16/25 –
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.7.2025 – 6 B 163/25 –
OVG Sachsen, Beschl. v. 6.3.2025 – 9 A 533/23.PL –
OVG Sachsen, Beschl. v. 26.6.2025 – 9 A 249/24.PL –
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