| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7857 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-05-20 |
Der Beitrag stellt die wesentlichen Erwägungen der im Titel genannten BVerwG-Entscheidung dar, betrachtet diese kritisch und ordnet sie im Hinblick auf die praktischen Konsequenzen ein.
Der vorliegende Beitrag möchte die Entwicklungen des vergangenen Jahres im Disziplinarrecht anhand bedeutsamer Judikate und Beiträge aus der Literatur darstellen.
BVerwG, Beschl. v. 27.8.2025 – 5 PA 2.24 –
Siehe zu dieser Entscheidung auch den Beitrag von Juliane Richter, PersV 2026, 243 (in diesem Heft).
BVerwG, Beschl. v. 5.2.2026 – 5 PB 9.24 –
VGH Bayern, Beschl. v. 3.3.2026 – 17 P 24.228 –
VG Düsseldorf, Beschl. v. 19.2.2026 – 39 K 3167/24.PVB –
BVerwG, Beschl. v. 16.7.2025 – 2 B 31.24 –
BVerwG, Beschl. v. 17.12.2025 – 2 KSt 5.25 –
VGH Hessen, Beschl. v. 3.2.2026 – 1 B 2270/25 –
Siehe zu dieser Entscheidung auch die Anmerkung von Christian Rothländer, abgedruckt in diesem Heft ab S. 282
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