§ 17 Abs. 3, § 25 Abs. 1, Abs. 4, § 27 Abs. 4, § 54 Abs. 3, Abs. 6 Sächs-PersVG.
§ 18 Abs. 1 SächsPersVWVO.
Werden bei einer Personalratswahl gültig abgegebene Briefwahlstimmen nicht berücksichtigt, so kann dies je nach den näheren Einzelfallumständen dazu führen, dass die Wahl erfolgreich angefochten werden kann ‚ – im entschiedenen Fall bejaht.
(Leitsatz aus den Gründen)
OVG Sachsen, Beschl. v. 16.1.2020 – 9 A 386/19.PL –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2020.09.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-08-25 |
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