Zur Frage etwaiger Auswirkungen der personalvertretungsrechtlichen Benachteiligungsverbote gemäß §§ 8 und 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG auf die Auswahlentscheidung, wenn ein zu ca. 70 % freigestelltes Personalratsmitglied mit nicht freigestellten Mitbewerbern um einen höherwertigen Dienstposten konkurriert.
Art. 33 Abs. 2 GG.
§§ 8, 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG.
OVG NRW, Beschl. vom 2.3.2006 – 1 B 1934/05 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2007.01.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-01-05 |
Seiten 21 - 23
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