Man liest immer wieder in der Zeitung, dass es bei verschiedenen großen Unternehmen Computerdurchsuchungen zur Ausspähung von Mitarbeitern und dass es auch E-Mail-Kontrollen, ja sogar E-Mail-Abfangaktionen gegeben hat. Da überlegt sich manch einer, warum das wohl geschehen ist und ob man nicht auch für sich selbst derartiges Unheil erwarten darf. Wenn heute ein Belegschaftswahlkampf im Internet geführt wird und wenn von der Unternehmensleitung sogar E-Mails eines Betriebsratsvorsitzenden zum Streik geschehen abgefangen werden, sollte ein Personalratsvorsitzender darüber nachdenken, wieweit so ein Unternehmen und wieweit deshalb vielleicht auch die eigene Dienststelle ein Interesse daran haben könnte, interne Informationen aus der Belegschaftsvertretung zu erlangen, oder gar über Blockaden oder Löschungen auch deren Arbeitsergebnisse zu beeinflussen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2009.08.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-07-24 |
Seiten 290 - 295
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