Die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Beschlussfassung der Personalvertretung gehören zum Handwerkszeug jedes Personalratsmitgliedes und werden daher bereits in den Grundschulungen vermittelt. Dennoch sind nicht alle Fragen abschließend geklärt, so dass sich das Bundesverwaltungsgericht gelegentlich mit dieser Problematik zu beschäftigen hat. Im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde vom 20.6.2015 hat es dabei grundsätzliche Positionen zur Heilung von fehlerhaften Beschlüssen und zu den Anforderungen an eine Tagesordnung dargestellt. Der vorliegende Beitrag greift diese Hinweise auf und beschäftigt sich mit der Frage, ob, wie und ggf. bis zu welchen Zeitpunkt ein Beschluss geheilt werden kann und welche Anforderungen an eine ordnungsgemäße Tagesordnung unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung zu stellen sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2016.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-01-04 |
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