Der Hauptpersonalrat kann nicht im Wege des Initiativantrags verlangen, dass eine Mehrbelastung der Lehrkräfte, die aufgrund einer mehrjährigen schulpolitischen Entwicklung aufgetreten ist, durch Einräumung eines allgemeinen Entlastungskontingents ausgeglichen wird.
§ 79 Abs. 4, § 85 Abs. 2 Nr. 2 BlnPersVG.
BVerwG, Beschl. v. 9. Januar 2008 – 6 PB 15.07 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2008.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-04-30 |
Seiten 191 - 193
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