Die Anweisung eines Dienststellenleiters an die Schulhausmeister, die in der jeweiligen Schule vorhandenen elektrischen Geräte nach der maßgeblichen Unfallverhütungsvorschrift zu überprüfen, unterliegt nach § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 LPVG NRW der Mitbestimmung des Personalrats.
§ 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 LPVG NRW.
OVG NRW, Beschl. vom 9.6.2006 – 1 A 1492/05.PVL –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2007.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-01-05 |
Seiten 18 - 20
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