Aus § 40 Abs. 1 Satz 1 i.V. m. § 40 Abs. 1 Satz 4 Fall 1, Satz 3 LPVG NRW i.V. m. §§ 1 Abs. 2 Nr. 2, 6 LRKG lässt sich unter bestimmten Umständen ein Anspruch auf Wegstreckenentschädigung herleiten. (Hier entschieden für den Fall eines ganz freigestellten Personalratsvorsitzenden, dessen Beschäftigungsort sich infolge
organisatorischer Maßnahmen – Zusammenlegung von Dienststellen/Verlegung des Sitzes der Personalvertretung – geändert hatte).
§ 40 Abs. 1 Satz 1, Satz 2, Satz 3, Satz 4 LPVG NRW.
§§ 1 Abs. 2 Nr. 2, 6 LRKG.
§ 107 Abs. 1 Halbsatz 1 BPersVG.
OVG NRW, Beschluss vom 9. 6. 2004 – 1 A 898/02.PVL – (n.rkr.)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2004.11.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-11-01 |
Seiten 431 - 434
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