Seit 1952 wurde das Mutterschutzgesetz nicht mehr überarbeitet. Jetzt hat der Bundestag eine Reform beschlossen, die das hauptsächliche Ziel hat, den Anwendungsbereich zu öffnen und Schutzzeiten für schwangere Frauen flexibler zu gestalten. Der Gesetzentwurf war bereits im vergangenen Jahr (d. h. am 4.5.2016) vom Kabinett beschlossen worden. Die erste Beratung im Bundestag hatte am 6.7.2016 stattgefunden. Die Koalition hatte noch um letzte Details der Reform gerungen. Insbesondere hatte der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 29.3.2017 noch Änderungen angemahnt. Am 23.5.2017 hat jedoch endlich der Bundes rat dem Reformgesetz zugestimmt. In Kraft treten soll das neue Mutterschutzgesetz mit wenigen Ausnahmen erst am 1.1.2018. Dies gibt Arbeitgebern die Möglichkeit, sich auf die Neuregelungen einzustellen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2018.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-01-24 |
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