Die Beschlussfassungen des Personalrats in den Sitzungen sind ein Kernelement seiner Arbeit. Hierbei werden die Personalratssitzungen durch das Gebot der Nichtöffentlichkeit bestimmt. Aber welche Bedeutung kommt diesem Grundsatz in der täglichen Praxis des Personalrats zu und ist er noch zeitgemäß? Welche Konsequenzen hat er für mögliche Teilnehmer einer Personalratssitzung, die nicht dem Personalrat angehören, und wie wirken sich neue Kommunikationsmöglichkeiten auf die Beschlussfassung des Personalrats aus?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2017.08.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-07-26 |
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