DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2020.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-01-01 |
Der Beitrag behandelt die Beteiligung des Personalrats und von Gleichstellungsbeauftragten. Er geht dabei vertieft auf ausgewählte Fragestellungen wie die Beteiligungsrechte, die Verschwiegenheitspflicht, die Einsicht in Personalakten, die Verletzung der Rechte des Personalrats und der Gleichstellungsbeauftragten sowie das Benachteiligungsverbot ein.
Der Beitrag befasst sich mit einer Themenstellung, die sowohl einen Aspekt der Geschäftsführung als auch den Aspekt der Interessenvertretung des Personalrats betrifft. Er lenkt den Blick auf den personalratlichen Willensbildungsprozess, der in der Personalratssitzung stattfindet und gleichermaßen ein Teil des Interessenvertretungsprozesses des Personalrats ist. In seiner thematischen Durchdringtiefe erschließt der Beitrag dabei den Abschluss der personalratlichen Willensbildung, die Beschlussfassung, und zeigt deren Einbettung in den Interessenvertretungsprozess auf.
BVerwG, Beschl. v. 25.6.2019 – 5 P 3.18 –
BVerwG, Beschl. v. 25.7.2019 – 5 PB 19.18 –
VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.9.2019 – PB 15 S 985/19 –
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.6.2019 – 20 A 1710/17.PVL –
OVG Sachsen, Beschl. v. 6.6.2019 – 9 A 785/18.PL –
VG Berlin, Beschl. v. 7.6.2019 – 72 K 12.18PVB –
VG Berlin, Beschl. v. 1.10.2019 – 26 L 160.19 –
VG Mainz, Beschl. v. 10.10.2019 – 5 L 813/19.MZ –
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.