Der Alltag in der Dienststelle und dessen Strukturierung durch das Bundespersonalvertretungsgesetz und das Grundgesetz werden bestimmt von der entsprechenden rechtlichen Ausgestaltung des tripolaren Beziehungsgefüges Dienststellenleiter/Personalrat/gewerkschaftliche Vertrauensleute. Durch das Bundespersonalvertretungsgesetz wird im Wege der Einrichtung und Zuordnung von Kompetenzen der Personalvertretung Waffengleichheit zwischen dem Dienstvorgesetzten, dem Dienststellenleiter, und den Bediensteten und ein Machtgleichgewicht hergestellt.
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