DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2011.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-01-24 |
Es gibt kaum eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in den letzten Jahren, die zu einer größeren Umgestaltung des Arbeitsrechts führt als die Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit. Sie hat Auswirkungen auf alle Bereiche des Arbeitsrechts. Es gibt aber auch kaum eine Entscheidung, die so kontrovers diskutiert wird.
Der deutsche Gesetzgeber hatte zur Normierung des Beschäftigtendatenschutzes in einer BDSG-Novelle aus dem Jahr 2009 den § 32 in das BDSG neu aufgenommen. An der unbefriedigenden datenschutzrechtlichen Situation, die vor allem durch zu wenig gesetzliche Detailvorgaben geprägt war, hatte sich dadurch nicht viel geändert. Für Abhilfe könnte ein spezielles Beschäftigtendatenschutzrecht sorgen, über das Juristen und Politiker nach jedem betrieblichen Datenschutzskandal diskutieren.
Heute kann man leicht ein Gerät kaufen, mit dem man Dokumente scannen kann. Mit dem Scanmodus können Scananwendungen gewählt werden, die für ein e-mail benutzt werden können, in eine Datei erfolgen oder als CorelPSProX, als MSPaint, in MSWord, MSWorks, Notepad, Wordpad, Photoshop Elem, ArcoRd32 möglich sind. Legt man ein Dokument ein, wie etwa ein Zeugnis, dann kann man mit dem Scannen dessen Texte so in den Computer bekommen, als ob man sie von dem Dokument abgeschrieben hätte, wenn man das will aber auch so, als ob man sie fotografiert hätte.
BAG, Urt. v. 10. Juni 2010 – 2 AZR 1020/08 –
BAG, Urt. v. 2. Juni 2010 – 7 AZR 85/09 –
BAG, Urt. v. 14. April 2010 – 7 AZR 121/09 –
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