DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2012.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-01-30 |
Die öffentliche Verwaltung steht wiederholt in der Kritik, sie werde den modernen Anforderungen nicht gerecht. Die Effizienz und Effektivität des Verwaltungshandelns wird maßgeblich durch das Handeln des Personals beeinflusst und bestimmt das Leistungspotential der Verwaltung. Ausgehend von der Erkenntnis, dass das Personal eine entscheidende Ressource der öffentlichen Verwaltung ist, wird das Personal zum maßgeblichen Anknüpfungspunkt von ökonomischen Maßnahmen.
Die Abhandlung leistet einen Beitrag zur Fortführung und thematischen Erweiterung der Reformdiskussion über das Personalvertretungsrecht, die zuletzt – unter verfassungsrechtlicher Perspektive – mit dem Beschluss des BVerfG zum schleswig-holsteinischen Mitbestimmungsgesetz vom 24. 5. 1995 ihren Höhepunkt gefunden hat.
BAG, Beschl. v. 4. Mai 2011 – 7 ABR 3/10 –
BVerwG, Beschl. v. 6. September 2011 – 6 PB 10.11 –
Nds OVG, Beschl. v. 14.09.2011 – 18 LP 15/10 –
Betriebsrat bei Beamten In den Fällen des § 29 Abs. 1 bis 8 PostPersRG ist in erster Instanz die Fachkammer und in zweiter Instanz der Fachsenat für Bundespersonalvertretungssachen in der Besetzung des § 84 BPersVG zur Entscheidung berufen.
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: