Die Beteiligungsrechte der Beschäftigten in kulturellen Einrichtungen wie Bühnen und Orchestern werden durch die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 5 Abs. 3 GG begrenzt.
Zwischen dem BVerwG und dem BAG bestand bis zum 1.10.2013 Streit über die Reichweite des Schutzes des § 9 BPersVG für den Jugend(ersatz)vertreter. Dieser Streit ist mit dem neuen Judikat des BVerwG vom 1.10.2013 nun beigelegt.