| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2014.02 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7857 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
| Veröffentlicht: | 2014-01-28 |
Die Beteiligungsrechte der Beschäftigten in kulturellen Einrichtungen wie Bühnen und Orchestern werden durch die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 5 Abs. 3 GG begrenzt.
Zwischen dem BVerwG und dem BAG bestand bis zum 1.10.2013 Streit über die Reichweite des Schutzes des § 9 BPersVG für den Jugend(ersatz)vertreter. Dieser Streit ist mit dem neuen Judikat des BVerwG vom 1.10.2013 nun beigelegt.
BVerwG, Beschl. v. 1.10.2013 – 6 P 6.13 –
OVG Rh-Pf., Beschl. v. 2.10.2013 – 5 A 10534/13.OVG – (Rbeschw. zugel.)
BVerwG, Beschl. v. 24.9.2013 – 6 P 9.13 –
BAG, Beschl. v. 10.7.2013 – 7 ABR 22/12 –
OVG NRW, Beschl. v. 29.8.2013 – 20 A 2189/12.PVB –
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