DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2008.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-03-31 |
In einer soeben veröffentlichten Standortbestimmung des öffentlichen Dienstes in Deutschland stellt das BMI fest, die Anforderungen an den öffentlichen Dienst in Deutschland hätten sich grundlegend gewandelt. Die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung hänge auch von einer leistungsstarken öffentlichen Verwaltung ab, die im Interesse der Bürgerinnen und Bürger verantwortlich und effizient handle. Die Personalvertretungen in den Verwaltungen des Bundes sind – wie die Rechtsprechung stets betont – Teil der Dienststelle. Daher nehmen auch Personalvertretungen teil an den gewandelten Anforderungen, die insgesamt das Bild des öffentlichen Dienstes umgestalten. Anforderungen beschreiben hierbei veränderte fachliche und soziale Qualifikationen, die die Angehörigen einer Organisation frühzeitig in die Lage versetzen, neue Aufgabenstellungen angemessen zu bewältigen. Personalvertretungen müssen in gleicher Weise auf rechtliche, wirtschaftliche und soziale Veränderungen reagieren. Die völlige Umgestaltung der tarifrechtlichen Landschaft des öffentlichen Dienstes, neue Rechtsformen des Handelns öffentlicher Verwaltungen zwischen Verwaltungsebenen oder im Verhältnis zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern, etwa im Wege von Zielvereinbarungen, erfordern von Personalvertretungen veränderte Denk- und Handlungsstrukturen. Gleiches gilt für das Verhältnis der Personalvertretungen zu neuen Informationstechnologien innerhalb der Verwaltung oder aber die Entdeckung der ökonomischen Dimension personalvertretungsrechtlichen Handelns.
BVerwG, Beschl. v. 20. November 2007 – BVerwG 6 PB 14.07 –
NdsOVG, Beschl. v. 28. 11. 2007 – 18 LP 3/07 –
VG Mainz, Urt. v. 10. 10. 2007 – 5 K 181/07.MZ (n. rkr.)
OVG Saar, Beschl. 22. 11. 2007 – 1 A 328/07 –
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