| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2015.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7857 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
| Veröffentlicht: | 2015-04-24 |
Neben dem personalvertretungsrechtlichen Zugangsrecht stellt sich die Frage des koalitionsrechtlichen Zugangsrechts der Gewerkschaft. Das BAG hat in einer Entscheidung aus dem Jahre 2006 ein koalitionsrechtliches Zutrittsrecht betriebsfremder Gewerkschaftsbeauftragter zum Zwecke der Mitgliederwerbung bejaht. Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit dieser – bis heute strittigen, jedoch vielfach unkritisch wiedergegebenen – richterrechtlichen Rechtsprechung, die in gleicher Weise für Dienststellen von Bedeutung ist, auseinander und nimmt ihre Schwächen in den Blick. Der bislang untätige Gesetzgeber wird, auch im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Brisanz richterlicher Rechtsfortbildung im Arbeitsrecht, zum Handeln aufgefordert.
Die aktuellen Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen haben wieder einmal bewiesen, wie lückenhaft und unausgereift die derzeitigen Wahlvorschriften sind. Dadurch kommt es regelmäßig zu Fehlern bei der Wahldurchführung und in der Folge zu einer immer weiter ansteigenden Zahl von Anfechtungsverfahren. Vor diesem Hintergrund stellt dernachfolgende Beitrag dar, welche dringend korrekturbedürftigen Problembereiche in der Wahlpraxis bestehen und warum diese Defizite im Rahmen der anstehenden Novellierung des SGB IX vom Gesetzgeber behoben werden sollten.
Thüringer OVG, Beschl. v. 8.5.2014 – 6 PO 308/13 – (n. rkr.)
BayVGH, Beschl. v. 24.11.2014 – 17 C 14.2403 –
BayVGH, Beschl. v. 16.10.2014 –17 P 13.91–
VG Frankfurt a. M., Beschl. v. 28.7.2014 – 23 K 607/14.F.PV –
BAG, Beschl. v. 15.10.2015 – 7 ABR 71/12 –
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