Der Landtag des Landes Rheinland-Pfalz hat in seiner Sitzung am 8. September 2010 bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU gegen die Stimmen der Fraktion der FDP mit den Stimmen der Regierungsfraktion das Landesgesetz zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Das Gesetz ist am Tag nach der Verkündung und damit am 6. Oktober 2010 in Kraft getreten.
Am 6. Oktober 2010 ist das Landesgesetz zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften vom 28. September 2010 (GVBl. S. 292) in Kraft getreten. Damit ist das für Rheinland-Pfalz geltende Landespersonalvertretungsgesetz in der Fassung vom 24. November 2000 (GVBl. S. 529), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (GVBl. S. 340), in zahlreichen Punkten geändert worden.
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