DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2015.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-05-22 |
Die Vermeidung von dauerhaften Stress- und Erschöpfungszuständen ist auch ein Thema für das Personal der öffentlichen Verwaltungen geworden. Nur die Enttabuisierung von Burnout in den Dienststellen ermöglicht einen sensiblen Umgang mit Stress- und Erschöpfungsphänomenen. Den Personalvertretungen kommt dabei eine zentrale Aufgabe zu, die sie im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung ausfüllen müssen und durch Informations-, Antrags-, Kontroll- und Mitbestimmungsrechte wahrnehmen können.
Methoden der Personalauswahl, die traditionell in der freien Wirtschaft ihre Verbreitung gefunden haben, kommen zunehmend auch im öffentlichen Dienst zum Einsatz. Besonders populär geworden ist in größeren Organisationen und bei relevanten Laufbahnentscheidungen das Assessment Center. Der Beitrag stellt das Auswahlinstrument zunächst in seinen konzeptionellen Grundzügen vor und weist auf verschiedene Beobachtungen und Bedingungen speziell im Umfeld des öffentlichen Dienstes hin. Für Personalabteilungen und Beteiligte an Auswahlverfahren werden einige kompakte Befunde aus der Forschung präsentiert.
NdsOVG, Beschl. v. 8.12.2014 – 17 MP 7/14 –
BAG, Urt. v. 12.11.2014 – 7 AZR 891/12 –
BAG, Urt. v. 13.11.2014 – 6 AZR 1055/12 –
BVerwG, Beschl. v. 21.10.2014 – 5 B 30.14 –
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