DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2009.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-09-01 |
Die bereits vor längerer Zeit in Angriff genommenen Reformbemühungen zum Beamtenrecht des Bundes hatten eingesetzt mit der Ablösung des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BRRG) durch das Beamtenstatusgesetz vom 17. 6. 2008 (BGL. I S. 1010). Aufgrund der Vorgaben der Föderalismusreform war der vormalige Art. 75 GG, dessen Abs. 1 Nr. 1 dem Bund eine Rahmenkompetenz für die gesetzliche Regelung der Rechtsverhältnisse der Beamten auch in den Ländern, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechtes eingeräumt hatte, durch das 52. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. 8. 2006 (BGBl. I S. 2034) aufgehoben worden.
Nds. OVG, Beschl. v. 12. 11. 2008 – 17 LP 25/07 –
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: