DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2012.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-09-24 |
Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung hat erhebliche Auswirkungen auf das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Wesentlichen ist das Gesetz am 1.1.2012 in Kraft getreten. Außer dem eigentlichen Leistungsrecht beschäftigt sich das Gesetz hauptsächlich mit dem Recht der Leistungserbringer. Im Rahmen der folgenden Ausführungen sollen allerdings in erster Linie die leistungsrechtlichen Auswirkungen dargestellt werden.
Es stellt sich zunächst für viele Führungskräfte von öffentlichen und privaten Unternehmen die Frage, ob ein indikatoren- und kennzahlenorientiertes Gesundheitscontrolling notwendig ist und welche Aktivitäten aus Sichtweise der Unternehmensleitung sowie der Arbeitnehmervertretung durchgeführt werden müssten, um die Attraktivität im Wettbewerb zu steigern.
BVerwG, Beschl. v. 16. 5. 2012 – 6 PB 3.12 –
BVerwG, Beschl. v. 16. 5. 2012 – 6 PB 4.12 –
BVerwG, Beschl. v. 15. 5. 2012 – 6 P 9.11 –
BayVGH, Beschluss v. 12. 6. 2012 – 17 P 11. 1. 40 –
BVerwG, Beschl. v. 16. 5. 2012 – 6 PB 2.12 –
VG Frankfurt a. M., Beschl. v. 23. 12. 2011 – 9 L 4874/11.F –
OVG Bln-Bbg, Beschl. v. 8. 3. 2012 – OVG 60 PV 10.11 –
OVG NRW, Beschl. v. 27. 3. 2012 – 6 B 1362/11 –
VG Mainz, Urt. v. 19. 6. 2012 – 2 K 473/11.MZ –
BVerwG, Beschl. v. 30. 5. 2012 – 6 PB 7.12 –
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