DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2016.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-09-26 |
Ende September 2016 hat sich der Deutsche Bundestag in 1. Lesung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für das geplante Bundesteilhabegesetz (BTHG) befasst. Es soll in mehreren Stufen ab dem 1.1.2017 in Kraft treten. Schwerpunkt des Gesetzes ist die Neufassung des Sozialgesetzbuchs IX. Dadurch werden Empfehlungen zum Staatenbericht Deutschlands aufgegriffen und die nationale Behindertenpolitik im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt. Gleichzeitig werden Vorgaben des Koalitionsvertrages für die 18. Legislaturperiode umgesetzt.
Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den Anforderungen, welche an das Erfordernis der Schriftlichkeit in § 69 Abs. 2 S. 5 BPersVG zu stellen sind, und deren Umsetzung in der Praxis. Hierbei wird thematisiert, ob die §§ 126 ff. BGB auf die Übermittlung der Zustimmungsverweigerung des Personalrats an die Dienststelle Anwendung finden können und wenn ja, in welchem Umfang.
§ 44 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 71 Abs. 1 Satz 1 und 2 BPersVG.
§ 45 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 85 Abs. 1 Satz 1 und 3, § 88 Abs. 2 Satz 1 SächsPersVG.
BVerwG, Beschl. v. 24.2.2016 – 5 P 2.15 –
Art. 33 Abs. 2 GG.
§ 21 BBG.
§ 49 Abs. 1 BLV.
BVerwG, Urt. v. 28.1.2016 – 2 A 1.14 –
Art. 33 Abs. 2 GG.
§ 42 Abs. 2, § 114 VwGO.
§ 40 VwVfG.
BVerwG, Urt. v. 19.11.2015 – 2 A 6.13 –
§ 14 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 TzBfG.
§ 2 Nr. 1, § 5 Nr. 1 EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über
befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG
des Rates vom 28.6.1999 (Rahmenvereinbarung).
§ 48 Abs. 4, § 63 Abs. 1 Satz 1, § 93 Abs. 1 Satz 2 HSG LSA i. d. F.
vom 7.10.1993.
§§ 6, 20 Abs. 1 und Abs. 4 HMG LSA.
§ 6 Abs. 1 und Abs. 2 BBG.
§ 5 Abs. 4 BBG i. d. F. vom 31.3.1999.
§ 4 Abs. 1 BeamtStG.
BAG, Urt. v. 24.2.2016 – 7 AZR 712/13 –
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