§ 50 Abs. 3 Satz 1 SGB II.
§ 69 BPersVG.
Dem örtlichen Dienststellenleiter steht bei der Einfüh rung eines (dienststellenübergreifenden) durch die Bundesagentur zentral verwalteten Verfahrens der Informationstechnik im Sinne von § 50 Abs. 3 Satz 1 SGB II kein Entscheidungsspielraum zu, der die Zuständigkeit des dort gebildeten Personalrats begründen könnte, weil für Maßnahmen gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 SGB II allein die Bundesagentur für Arbeit zuständig ist (BVerwG, Beschluss vom 17.5.2017 – 5 P 2.16, Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 127 Rn. 17).
(Leits. aus den Gründen)
BVerwG, Beschl. v. 25.7.2019 – 5 PB 19.18 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2020.01.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-01-01 |
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